
Erinnere Dich, wer Du wirklich bist
Das Bundesverfassungsgericht hat am 2.3.2004
(AZ: 1 BvR784/03)
zugunsten der Heiler entschieden:
Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert
und dabei keine Diagnosen stellt,
benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.
Schon 1980 hat die Weltgesundheitsorganisation
WHO beschlossen, schamanische Heilrituale,
soweit sie "psychosomatische"
Krankheiten betreffen,
der Schulmedizin gleichzustellen.